Satzung            Oeconomia Augustana

 

OECONOMIA AUGUSTANA - Verein für regionale nachhaltige Entwicklung

 

Präambel

Der Verein lebt bürgerschaftliches Engagement, Gemeinsinn und gewaltfreie Kommunikation. Ein ganzheitliches Weltbild prägt seine respektvolle Haltung gegenüber der gesamten Schöpfung. Der Verein orientiert sich am Prinzip des nachhaltigen Gestaltens der Lebensgrundlagen von Mensch und Natur mit dem Ziel, dass die regionalen monetären Kreisläufe diesen Leitbildern folgen. Der Verein orientiert sich an den Grundwerten der Demokratie und ist parteipolitisch unabhängig.

 §1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

§ 2 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins

§ 4 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO), vor allem in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, des Verbraucherschutzes und der Verbraucherberatung

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 7 Beiträge

Von den Mitgliedern können Beiträge erhoben werden. Art und Höhe der Beiträge sowie deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Es können auch bestimmte Mitglieder beitragsfrei gestellt werden.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand

§ 9 Mitgliederversammlung

§ 10 Vorstand

§ 11 Beirat

§ 12 Kassenprüfung

§ 13 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins dem „Omnibus für Direkte Demokratie“ gGmbH, Kempten zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§14 Änderungsvollmacht

Beanstandet das Registergericht im Rahmen eines Eintragungsverfahren so der das Finanzamt zur Erlangung bzw. zum Erhalt der Gemeinnützigkeit die Satzung oder einzelne Bestimmungen, so ist der Vorstand zur Beschlussfassung über eine entsprechende Änderung bzw. Ergänzung der Satzung berechtigt.

 

Letzte Fassung gemäß Mitgliederversammlung vom 11.08.2021